„Von Reue keine Spur: «Ich würde mich schämen, hätte ich das nicht gemacht», sagt Anni Lanz. Sie musste sich Anfang Dezember wegen Schleppertätigkeit in Brig (VS) vor dem Bezirksgericht verantworten. Während andere in ihrem Alter die Enkel hüten, schleuste Lanz einen Afghanen ohne Papiere über die Schweizer Grenze. Das verstösst gegen geltendes Recht.
Doch die Aktivistin rechtfertigt sich: Menschlichkeit zähle für sie mehr als das Schweizer Asylgesetz. Sie sei überhaupt nicht gegen den Rechtsstaat und sie hole auch nicht jeden über die Grenze. «Aber verletzliche Menschen darf man nicht einfach abschieben», sagt Lanz. Sie sieht sich deshalb nicht als Gesetzesbrecherin, sondern als Fluchthelferin.“ (aus dem Internet-Kommentar zur Rundschau)
Als ich die Rundschau am 19. Dezember sah, war ich sehr berührt von der Haltung von Frau Lanz – ich konnte viel nachvollziehen auch von dem, was der Staatsanwalt Region Oberwallis, zur Begründung der Verurteilung gesagt hat. Sie hat mit ihrem zivilen Ungehorsam gegen das Gesetz verstossen, und das sei „in Gottes Namen strafbar“, meinte er.
Diesen kleinen Nachsatz kann ich weder verstehen noch nachvollziehen. Wir reden von Menschen gemachten Gesetzen. Da darf Gott nicht zu Hilfe genommen werden. Frau Lanz meinte, sie müsste sich schämen, wenn sie es nicht gemacht hätte und dem Staatanwalt sah man an – so mein Eindruck – wie unwohl er sich in dieser Situation fühlte.
Wie schnell brauchen wir Gott, wenn es darum geht unser Verhalten als rechtmässig zu erklären. Die höhere Macht, Gott in unserm Fall, hilft dann. Und es ist damit Ende der Diskussion. Aber so einfach ist es nicht. Auch Asylgesetze sind halt in Gottes Namen menschengemacht. Müssen wir uns wirklich fragen: Wie sähen sie wohl aus, wenn wir sie wirklich in Gottes Namen machen würden?
Eigentlich wissen wir es schon: Sie sähen anders aus.